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   VG Bayreuth, 29.07.2011 - B 2 S 11.459   

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VG Bayreuth, 29.07.2011 - B 2 S 11.459 (https://dejure.org/2011,80837)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.07.2011 - B 2 S 11.459 (https://dejure.org/2011,80837)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - B 2 S 11.459 (https://dejure.org/2011,80837)
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  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.07.2011 - B 2 S 11.459
    Nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage dürften für die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung vorliegen, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfordert die Zulassung einer Abweichung Gründe, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (BVerwG vom 16.05.1991 - 4 C 17.90, BayVGH vom 15.11.2005 - 2 CS 05.2817).
  • VGH Bayern, 15.11.2005 - 2 CS 05.2817
    Auszug aus VG Bayreuth, 29.07.2011 - B 2 S 11.459
    Nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage dürften für die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung vorliegen, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erfordert die Zulassung einer Abweichung Gründe, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (BVerwG vom 16.05.1991 - 4 C 17.90, BayVGH vom 15.11.2005 - 2 CS 05.2817).
  • VGH Bayern, 23.03.1998 - 26 CS 98.293
    Auszug aus VG Bayreuth, 29.07.2011 - B 2 S 11.459
    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung eine eigenständige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs und die widerstreitenden Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen sind (Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, § 80a, RdNr. 16; vgl. auch BayVGH vom 23.03.1998 - 26 CS 98.293 und BayVGH vom 30.04.1996 - 26 CS 96.470).
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